Geschäftsführerhaftung in der spanischen S.L.: Was Sie wirklich wissen müssen
Die S.L. begrenzt die Haftung der Gesellschafter — aber nicht automatisch die des Geschäftsführers. Wer als Administrador handelt, übernimmt eigene Pflichten, und deren Verletzung kann sehr wohl persönlich teuer werden.
Drei Verwaltungsmodelle
- Administrador único — eine Person entscheidet und vertritt, einfach und schnell
- Administradores solidarios — jeder kann allein handeln, flexibel, aber mit hoher Einzelmacht
- Administradores mancomunados — gemeinsames Handeln nach Satzung, mehr Kontrolle, weniger Tempo
Die Kernpflichten, um die es wirklich geht
Ordnungsgemäße Leitung und Vertretung, Buchführung und Jahresabschluss, Steuer- und Sozialversicherungspflichten, die Einberufung von Gesellschafterversammlungen und die Überwachung externer Berater — das ist das Pflichtenheft, an dem sich im Ernstfall gemessen wird. Besonders kritisch: die Reaktion auf Verluste, Zahlungsprobleme und Insolvenzrisiken. Wer hier zu spät oder gar nicht handelt, riskiert eine persönliche Haftung, die über das Gesellschaftsvermögen hinausgeht.
Sozialversicherung: keine Nebensache
Ob ein Geschäftsführer im RETA (Selbständigen-System) oder im allgemeinen System versichert ist, hängt von Beteiligung, Kontrolle, familiären Verbindungen und der tatsächlichen Tätigkeit ab. Diese Einordnung sollte vor Tätigkeitsbeginn mit der TGSS oder einem Arbeitsberater geklärt werden — eine falsche Annahme hier lässt sich später nur mit Aufwand korrigieren.
Die einfachste Absicherung
Eine D&O-Versicherung deckt Organhaftungsrisiken des Geschäftsführers ab und gehört für uns zur Grundausstattung jeder aktiven S.L. — insbesondere, wenn mehrere Gesellschafter oder externe Investoren beteiligt sind.
Unsicher, welches Verwaltungsmodell zu Ihrer Gesellschafterstruktur passt? Das klären wir im Erstgespräch, bevor die Satzung aufgesetzt wird.
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