Mitarbeiter einstellen in Spanien: Was Arbeitgeber wissen müssen
Die erste Einstellung ist für viele S.L.-Geschäftsführer ein Meilenstein — und ein Punkt, an dem plötzlich viele neue Pflichten gleichzeitig auftauchen. Hier die wichtigsten im Überblick.
Bevor der erste Arbeitsvertrag unterschrieben wird
- Arbeitgeberregistrierung bei der Sozialversicherung
- schriftliche Vertrags- und Lohnunterlagen vorbereiten
- den anzuwendenden Convenio Colectivo (Tarifvertrag) der Branche identifizieren
- Arbeitszeiterfassung einrichten — in Spanien verpflichtend für alle Arbeitgeber
Der Convenio Colectivo ist keine Kleinigkeit
Anders als in manchen anderen Ländern ist der branchenspezifische Tarifvertrag in Spanien in der Regel bindend — er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Zulagen und Kündigungsfristen oft detaillierter als das allgemeine Arbeitsrecht. Ihn zu ignorieren ist einer der häufigsten (und teuersten) Fehler neuer Arbeitgeber.
Laufende Pflichten
Lohnabrechnung und Quellensteuer, Arbeitsschutz und Prävention, die korrekte Erfassung von Urlaub, Krankheit und Abwesenheiten sowie ordnungsgemäße Kündigungs- und Disziplinarverfahren gehören zum Alltag jedes Arbeitgebers. Auch der Datenschutz in der Personalakte darf nicht vernachlässigt werden.
Was die Kostenplanung oft unterschätzt
Neben dem Bruttogehalt fallen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die Kosten der Lohnabrechnung selbst, Arbeitsschutzmaßnahmen, mögliche Sonderzahlungen (pagas extra) und ein Abfindungsrisiko im Trennungsfall an. Wer nur mit dem Bruttogehalt kalkuliert, kalkuliert falsch.
Wir begleiten den gesamten Prozess — von der Arbeitgeberanmeldung bis zur laufenden Lohnabrechnung.
Verwandte Artikel
Weitere Artikel folgen in Kürze.