Eine S.L. auflösen: Der Weg zur Liquidation
Nicht jede S.L. wird verkauft oder weitergeführt — manchmal ist die geordnete Auflösung der richtige Schritt. Der Ablauf ist klar geregelt, sollte aber nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Die wesentlichen Schritte
- Auflösungsgrund feststellen und Gesellschafterbeschluss fassen
- Liquidatoren bestellen
- Schlussbilanz erstellen
- Vermögensverteilung unter den Gesellschaftern durchführen
- Notarielle Urkunde aufsetzen
- Handelsregister und Steuerbehörden informieren
Warum das kein reiner Verwaltungsakt ist
Eine Liquidation berührt gleichzeitig Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und — falls Personal beschäftigt ist — Arbeitsrecht. Offene Verbindlichkeiten müssen vor der Verteilung des Restvermögens beglichen werden; wird das übersehen, drohen den Liquidatoren persönliche Haftungsrisiken.
Verwandte Vorgänge, die oft gleichzeitig anfallen
Ein Geschäftsführerwechsel, eine Sitzverlegung, eine Zweckänderung oder eine Kapitalerhöhung folgen jeweils eigenen notariellen und registerlichen Schritten — bei einer Liquidation ist es wichtig, diese Vorgänge nicht zu vermischen, sondern sauber nacheinander abzuarbeiten.
Unser Rat
Beginnen Sie die Liquidation erst, wenn die Schlussbilanz und die steuerlichen Konsequenzen für alle Gesellschafter geklärt sind — eine überstürzte Auflösung lässt sich später nur mit erheblichem Aufwand korrigieren.
Wir begleiten Liquidationen von der ersten Prüfung bis zur Löschung im Handelsregister.
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