Nach der Gründung

Die ersten 30 Tage nach der Gründung: Diese Schritte dürfen Sie nicht vergessen

2 Min. Lesezeit · Aktualisiert August 2026

Viele Gründerinnen und Gründer atmen nach der notariellen Beurkundung erst einmal auf — verständlich, aber verfrüht. Die Escritura ist der Anfang, nicht das Ende. In den ersten 30 Tagen entscheidet sich, ob Ihre S.L. reibungslos anläuft oder von Anfang an hinterherläuft.

Register und Steuern zuerst

Kontrollieren Sie die Registereintragung und die endgültigen Unterlagen, sobald sie vorliegen, und bestätigen Sie parallel die steuerliche Anmeldung und alle daraus folgenden Pflichten. Richten Sie umgehend das digitale Zertifikat ein — ohne funktionierenden Zugang zu den elektronischen Zustellungen verpassen Sie im schlimmsten Fall behördliche Fristen, ohne es zu merken.

Bank, Buchhaltung, Rechnungswesen

  • Bankvollmachten und Onlinezugang testen, bevor die erste Zahlung ansteht
  • Rechnungssoftware und Nummernkreis aktivieren
  • Buchhaltungsprozess und Belegschluss mit Ihrem Steuerberater vereinbaren

Menschen und Papiere

Ordnen Sie sich als Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich korrekt ein — das hängt von Beteiligung, Kontrolle und tatsächlicher Tätigkeit ab und sollte vor Tätigkeitsbeginn geklärt sein. Wenn Sie Personal einstellen, folgt die Arbeitgeberanmeldung. Legen Sie außerdem von Anfang an Gesellschafter- und Protokollbücher an — das spart später bei jeder Anteilsübertragung oder jedem Gesellschafterbeschluss wertvolle Zeit.

Nicht vergessen: die „weichen” Themen

Versicherungen aktivieren, Lizenzen und Gemeindeunterlagen abschließen, Verträge und Datenschutzhinweise freigeben — diese Punkte fallen gerne hinten runter, sind aber genauso Teil einer sauberen Betriebsaufnahme wie der Steuerbescheid.

Wir begleiten genau diese ersten 30 Tage mit einer Checkliste, die wir gemeinsam mit Ihnen abarbeiten — Punkt für Punkt, bis nichts mehr offen ist.

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Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Eintragung — mit einem Ansprechpartner auf Deutsch.

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