S.L. oder Autónomo? Die wichtigste Entscheidung vor der Gründung
Die wichtigsten Unterschiede in Haftung, Steuerlast und Aufwand — und wann sich der Schritt zur S.L.…
Die Número de Identificación de Extranjero (NIE) ist die erste Hürde für jeden ausländischen Gründer — ohne sie geht bei der notariellen Beurkundung nichts. Der Prozess ist überschaubar, wenn man die Fallstricke kennt.
Die NIE ist eine reine Identifikationsnummer für Ausländer gegenüber spanischen Behörden — sie ist keine Aufenthaltserlaubnis und begründet kein Aufenthaltsrecht. Für die Gründung einer S.L. reicht die NIE als Steuer- und Identifikationsnummer vollständig aus.
Termine bei der Ausländerbehörde oder dem zuständigen Konsulat sind je nach Region stark nachgefragt — wer erst kurz vor dem geplanten Notartermin mit der NIE-Beantragung beginnt, riskiert Verzögerungen von mehreren Wochen. Über eine Vollmacht kann die NIE häufig auch ohne persönliches Erscheinen beantragt werden — das spart oft wertvolle Zeit.
Beantragen Sie die NIE parallel zu den ersten Schritten der Namensreservierung — nicht erst, wenn die Satzung schon steht. So verlieren Sie keine Zeit, wenn beim Notartermin plötzlich alle Unterlagen gleichzeitig gebraucht werden.
Wir übernehmen die NIE-Beschaffung im Rahmen unseres Business- und Premium-Pakets — inklusive Vollmacht, ohne dass Sie dafür anreisen müssen.